In der letzten Sitzung des Technischen Ausschusses wurde darüber informiert, wie die Stadtverwaltung das Bundesgesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung in Filderstadt anwenden möchte.
Mit dem sogenannten „Bauturbo“ wurden drei Paragrafen im Baugesetzbuch befristet eingefügt, wonach zugunsten des Wohnbaus Befreiungen vom Bebauungsplan erteilt werden können, vom Einfügen in die Umgebung abgewichen oder zugunsten von Wohngebäuden vom Baugesetzbuch bzw. der Baunutzungsverordnung abgewichen werden kann. Ersteres möchte die Verwaltung eigenständig entscheiden und sieht hier eine Fülle von Fallkonstellationen. Zweitere Variante soll vom Technischen Ausschuss entschieden werden und von der dritten Variante wird kein Gebrauch gemacht.
Diesen „Bauturbo“ sieht unsere Fraktion sehr kritisch. Diese Gesetzesnovelle ist kein Turbo für bezahlbaren Wohnraum, den Filderstadt aber so dringend braucht. Es könnte eine Überholspur für Investoren geschaffen werden, die lediglich an der Kapitalverwertung der Grundstücke interessiert sind. Zudem droht eine verstärkte Abkehr vom „harmonischen Stadtbild“. Die Entscheidungsverlagerung auf den Technischen Ausschuss ist lediglich eine Hilfskonstruktion, da aktuell der Gestaltungsbeirat aufgrund fehlender Besetzung ruht. Die Kompetenz des Gestaltungsbeirats kann der Technische Ausschuss jedoch nicht bieten. Des Weiteren bedeutet eine Baugenehmigung nicht, dass auch gleich gebaut wird. Fragen der Finanzierung und der konjunkturellen Rahmenbedingungen stellen für die Realisierung eines Wohngebäudes noch eine viel größere Rolle. Der „Bauturbo“ ist also lediglich ein „Genehmigungsturbo“. Zuletzt erhöhen undefinierte Rechtsbegriffe wie „Würdigung nachbarlicher Interessen“ das Konfliktpotential mit sich von Neubauten bedroht fühlenden Anwohner*innen.