Dass die derzeitige Strecke für den Rad- und Fußverkehr nicht nur unattraktiv und beschwerlich, sondern auch unter Sicherheitsaspekten fatal ist, ist unumstritten. Das beweist auch die Tatsache, dass man sich seit Jahrzehnten von allen Seiten mit Lösungsansätzen überschlägt. Der jetzt vom Verkehrsministerium des Landes ins Spiel gebrachten Variante „Teilsperrung Richtung Nord“ liegen Untersuchungen zugrunde, mit deren Ergebnissen man sich zunächst offen und vorurteilslos auseinandersetzen sollte. Eine Lösung, die alle Verkehrsteilnehmenden gleichermaßen befriedigt, wird es wohl nicht geben können. Zukunftsorientierte Verkehrskonzepte aber beruhen auf die Berücksichtigung aller am Verkehr Teilnehmenden. Radfahren ist schon lange keine reine Freizeitaktivität mehr. Vielmehr ist es für viele Menschen das hauptsächlich genutzte Mobilitätsmittel zur Arbeit, zur Schule, zum Einkaufen usw. Deshalb haben auch Radfahrende Anspruch darauf schnell und vor allem sicher an ihr Ziel zu gelangen. Darüber hinaus muss ein klima- und umweltfreundliches Mobilitätsverhalten honoriert und nicht erschwert werden.
Dass die Kommunen beim weiteren Vorgehen beteiligt werden müssen, ist unabdingbar. Auch die Prognose 2035/40 muss noch abgewartet werden. Eruiert werden muss zudem, ob und wie die vorliegende Variante in Einklang mit den kommunalen Verkehrsplänen und -planungen steht. Fest steht: Jede „übergeordnete“ Maßnahme, darf nicht zur Zunahme des motorisierten Individualverkehrs in unseren ohnehin stark belasteten Stadtteilen führen. Das würde auch unser Mobilitätsentwicklungskonzept konterkarieren.