In einer Sondersitzung hat der Landtag ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und ihrer wirtschaftlichen Folgen beschlossen.
Insgesamt stellt das Land bis zu 6,2 Milliarden Euro (1,2 Milliarden aus den Rücklagen für Haushaltsrisiken sowie eine zusätzliche Kreditermächtigung in Höhe von 5 Milliarden Euro) für unterschiedliche Soforthilfemaßnahmen zur Verfügung. Die Maßnahmen betreffen u.a. vereinfachte Bürgschaften, finanzielle Soforthilfen für Selbstständige und kleine und mittlere Unternehmen, ein Krisenberatungsprogramm und steuerliche Erleichterungen.
Die grün geführte Landesregierung nimmt insbesondere kleinere Unternehmen und Selbstständige in den Blick, die durch unterbrochene Lieferketten, Produktionsstillstand, Quarantänemaßnahmen und Nachfrageausfällen in Folge der Corona-Pandemie unverschuldet in Liquiditätsengpässe kommen. Dazu wurde die Corona-Epidemie als Naturkatastrophe für Baden-Württemberg bewertet. Das gibt die Flexibilität von den Vorgaben der Schuldenbremse abzuweichen und jetzt die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die wirtschaftlichen Folgen der Krise frühzeitig abzufedern. Mit dem im Soforthilfeprogramm enthaltenen Härtefallfonds können Selbstständige und kleine Unternehmen, die von der Coronakrise betroffen sind, schnell und unbürokratisch einen Direktzuschuss erhalten. Vereinfacht und gestärkt werden zudem die Rahmenbedingungen für Bürgschaften zur Unterstützung der von der Krise betroffenen Unternehmen: Die Bürgschaftsquote wird von aktuell 50% auf 80% (Bürgschaften der Bürgschaftsbank, L-Bank und Landesbürgschaften) und der Bürgschaftsrahmen des Landes von aktuell 200 Mio. € auf 1 Mrd. € heraufgesetzt. Bürgschaftsbanken können künftig Bürgschaften bis zu 250.000 Euro in eigener Kompetenz entscheiden, um damit ein noch schnelleres Krisenmanagement zu ermöglichen.
Weitere Maßnahmen der Landesregierung:
Härtefallfonds:
Über ein Sofortprogramm soll insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen, Solo-Selbständigen, Kulturschaffenden und Gastronomen mit Soforthilfen, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage oder in massive Liquiditätsengpässe geraten sind, unter die Arme gegriffen werden. Ihnen muss rasch und unbürokratisch geholfen werden, auch mit einmaligen Direktzuschüssen. Mit dem branchenoffenen Fonds sollen Selbstständige und mittelständische Unternehmen bis 50 Beschäftigte bei der Abdeckung ihres dringenden und kurzfristigen Finanzbedarfs unterstützt werden. Dabei sollen je nach Einzelfall Mittel in Höhe von zwischen 5.000 und 15.000 Euro fließen.
Steuerliche Erleichterungen:
Das Bundesfinanzministerium hat zusammen mit den Landesfinanzministerien steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen beschlossen, die von der Ausbreitung des Virus betroffen sind: Wer sich Steuern stunden lässt, zahlt keine Zinsen und muss auch keine Vollstreckung fürchten. Das gilt für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer. Säumniszuschläge werden ebenfalls erlassen. Stundungen der Gewerbesteuer werden von der jeweiligen Gemeinde bearbeitet.
Beteiligungsfonds:
Mit einem Beteiligungsfonds der L-Bank in Höhe von einer Milliarde Euro soll das Eigenkapital von an sich gesunden, angesichts der Krise aber in Not geratenen, systemrelevanten Unternehmen gestärkt werden, sodass diese wieder liquide und kreditwürdig werden und so die Krise überstehen.
Krisenberatungsprogramm:
Insbesondere Selbstständige und Mittelständler sollen umfassend begleitet und mit zusätzlichen Online-Beratungsleistungen zur Corona-Soforthilfe, zur Liquiditätsplanung und zu weiteren Hilfsmaßnahmen unterstützt werden. Wir begrüßen dieses Sofortprogramm, dessen Maßnahmen auch vielen Unternehmen und Betrieben in unserer Stadt zugute kommen. Es ist für alle wichtig zu wissen, dass sie und ihre Mitarbeiter*innen in dieser schwierigen Lage nicht allein gelassen werden, sondern Unterstützung erhalten, um zuversichtlich und zukunftsträchtig in die Zeit danach zu starten.
Quelle: Grüne Landtagsfraktion (BW)