Bereits mit dem Beschluss zum Handlungsprogramm Wohnen, Teil B, vom 26.07.2021, der die zentralen Themen und Instrumente der Bodenpolitik im Wohnungsbau umfasst, wurden die Grundpfeiler gelegt. Mit dem in der letzten Gemeinderatssitzung von der Verwaltung vorgelegten Baulandbeschluss wurde ein Instrument daraus konkretisiert und festgelegt, mit dem Ziel, jeweils den anteilig bereitzustellenden sozial geförderten Wohnraum durch eine Mindestquote zu steuern. Wie die Stadtverwaltung richtigerweise in der Vorlage erkennt, dürfen Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt nicht allein den Kräften des freien Marktes überlassen werden. Es bedarf im Hinblick auf die sehr angespannte Wohnungssituation in Filderstadt entsprechender Eingriffe, um bezahlbaren Wohnraum für alle Einkommensgruppen und Haushaltsformen zu schaffen. Dazu soll eine Sozialquote gelten: Ab einer Mindestzahl von zehn Wohneinheiten bei privaten sowie privat-städtischen Wohnprojekten soll 30 % geförderter Wohnraum entstehen, bei rein städtischen 100 % – Bagatellgrenzen sollen berücksichtigt werden.
Leider fand der Baulandbeschluss nicht die erforderliche Mehrheit. Mehr als die Wohnungsnot unzähliger Menschen in unserer Stadt waren es die Investor*innen, um die man sich sorgte und denen man eine derartige Regelung nicht zumuten wollte. Unsere Fraktion hat dem Baulandbeschluss geschlossen zugestimmt. Die Schaffung von dringend benötigtem, bezahlbarem und preiswertem Wohnraum ist ein zentral bedeutendes Thema. Angemessener Wohnraum gilt als Menschenrecht – verankert im UN-Sozialpakt. Unsere Fraktion strebt vielfältige, sozial gemischte und lebendige Wohnquartiere mit guter Wohnqualität an. Leider wurde in Filderstadt die Chance vorerst vertan.