Nach dem Beschluss aus dem Jahre 2014 zur Einführung eines Qualitätsmanagements in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen wurde dem Bildungs-, Kultur- und Sozialausschuss im Juni das Qualitätshandbuch von der zuständigen Fachberatung vorgestellt.
Ein Qualitätshandbuch zeichnet eine Verwaltung aus, weil es zum einen die grundsätzliche Haltung, zum anderen aber auch das Ziel und die dazugehörigen Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Qualität unserer Kinderbetreuungseinrichtungen dokumentiert und festlegt. Damit wird das Ganze messbar und überprüfbar.
Den Erzieher*innen soll das Qualitätshandbuch Hilfsmittel für die Erledigung ihres „Tagesgeschäftes“, aber auch als Grundlage zur ständigen Weiterentwicklung und Verbesserung dienen - auch in Bezug auf die pädagogische Konzeption der jeweiligen Einrichtung.
Für die Eltern ist das Qualitätshandbuch, die Bekundung, dass ihre Kinder auch qualitativ gut und kompetent betreut werden.
Als sehr positiv und wichtig erachtet unsere Fraktion, dass der Erarbeitung des Qualitätshandbuchs auf einem Beteiligungsprozess aller relevanten Akteur*innen (pädagogische Fachkräfte, Fachberatungen, Eltern, Kinder.) fußt. Das fördert die Transparenz und in Folge die Akzeptanz, die für die hochsensible Arbeit am Kind erforderlich ist. Insofern können wir jeden Satz des Qualitätshandbuchs unterstreichen und bedanken uns bei allen, die sich in den Prozess eingebracht haben. Wir sind davon überzeugt, dass das vorliegende Qualitätshandbuch von den pädagogischen Fachkräften in unserem Kinderbetreuungseinrichtungen bereits in der Vergangenheit gelebt wurde und auch weiterhin gelebt werden wird.