24. November 2023
Einen ausführlichen Sachstandsbericht darüber lieferte die Verwaltung den Mitgliedern des Bildungs-, Kultur- und Sozialausschusses. Fakt ist, dass obwohl dieser bundesgesetzliche Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026/2027 gelten soll, es noch keine Leitlinien seitens der Landesregierung für dessen Umsetzung gibt. Dennoch beschäftigt sich der Städtetag in mehreren Arbeitsgruppen, in denen auch unsere Stadt vertreten ist, mit der Thematik, um gerüstet zu sein. Für unsere Fraktion ist der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung im Grundschulalter ein konsequenter Schritt, der dem Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz. Denn der Bedarf der Familien an der Betreuung ihrer Kinder endet ja nicht, wenn die Kinder in die Schule kommen.
Zweifelsohne stellt der neue Rechtsanspruch die Kommunen vor neuen Herausforderungen, zumal auch die Intensität der Inanspruchnahme auch nicht vorhersehbar ist. Es geht um zusätzliche Raumkapazitäten, Personalgewinnung, Einbeziehung von externen Partner*innen. Deshalb ist es gut, dass Filderstadt dazu eine Koordinationsstelle einrichtet und sich externe Beratung einkauft. Zudem kann Filderstadt stolz darauf sein, nicht ganz blank dazustehen. Auch ohne Rechtsanspruch war es uns wichtig, die Schulbetreuung außerhalb des Unterrichts zu gewährleisten, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Und der Rechtsanspruch soll zudem sukzessive erfolgen, beginnend mit der ersten Klasse.
Die Situation insgesamt erfordert auch eine intensivere Auseinandersetzung mit dem Thema der Einrichtung weiterer Ganztagesgrundschulen. Dazu existiert bereits ein Gemeinderatsbeschluss, der im Auge behalten werden muss.