Seit dem 1.1.2022 hat Filderstadt zusammen mit Leinfelden-Echterdingen einen qualifizierten Mietspiegel.
Nur mit einem solchen ist es möglich, eine ortsübliche Vergleichsmiete in einer Stadt als Grundlage für neu erstellte und zu ändernde Mietverträge zu ermitteln. Auch die Festschreibung der Mietobergrenzen bei Sozialleistungen wird dadurch auf eine vernünftige Basis gestellt. Deshalb unterstützt unsere Fraktion die Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels.
Um qualifiziert zu bleiben, muss dieser alle 2 Jahre durch eine Stichprobenerhebung bei 2.500 Haushalten fortgeschrieben werden. Ausnahmsweise könnte zwischen zwei Erhebungen auch eine durch den Lebenshaltungskostenindex bestimmte pauschale Erhöhung erfolgen. Die Erhöhung am 1.1.2024 würde dann ca. 10% betragen, weil alle Lebensbereiche einfließen. Die Entwicklung der Mietkosten würde dadurch verwässert und wäre nicht mehr aussagekräftig.
Die Stichprobenerhebung für die Aktualisierung zum 1.1.2024 wird im Juni 2023 stattfinden. Die ausgewählten Haushalte sind durch das Mietspiegereformgesetz auskunftspflichtig. Dass es dafür einer gesetzlichen Grundlage bedarf, ist dem Umstand geschuldet, dass sich in der Vergangenheit zu viele der ausgewählten Haushalte bei der Erhebung nicht beteiligten.