In Form einer Mitteilungsvorlage stand der „Lärmaktionsplan (LAP) Stufe 4“ auf der Tagesordnung des Gemeinderates am 24.01.2025. Tatsächlich sind Städte und Gemeinden nach dem EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) nicht nur dazu verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen, sie müssen vielmehr handeln und Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms ergreifen. Das sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen- einer Zustimmung des Gemeinderates bedarf es dabei nicht. Denn eines ist sicher: Lärm macht krank und birgt insbesondere Gesundheitsgefahren für Herz und Kreislauf. Der Sinn des LAP ist es, die Lärmschwerpunkte differenziert darzustellen und aufzuzeigen, mit welchen Maßnahmen eine systematische Reduzierung des Lärms unter die gesundheitsschädliche Schwelle erreicht werden kann. Für Filderstadt ergeben sich laut Endbericht von MODUS CONSULT, die mit der Erstellung des LAP beauftragt waren, unter anderem die Senkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 innerorts tags und nachts sowie eine Fahrbahnsanierung mit lärmminderndem Fahrbahnbelag. Neben den positiven Effekten für die Gesundheit, die die Maßnahmen mit sich bringen, gibt es jedoch noch weitere Benefits: Die Geschwindigkeitsvorgaben und damit euch die Beschilderung werden stadtweit vereinheitlicht, was weniger „Schilderwald“ bedeutet. Durch die Senkung der Geschwindigkeit werden außerdem die Emissionen reduziert, was wiederum dem Klimaschutz zugutekommt. Darüber hinaus erhöht sich die Sicherheit im Verkehr durch eine damit verbundene Verkürzung des Bremsweges. Deshalb befürwortet unsere Fraktion alle sich aus dem LAP ergebenden notwendigen Schritte.