Am 8. März 2026 findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt. Ab der nächsten Amtsblattausgabe startet daher die sechswöchige Karenzzeit.
Das Wahlrecht ist ein fundamentales Grundrecht und ein Ausdruck unserer Demokratie:
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ (Art. 20, Absatz 2, Grundgesetz).
Wählen zu gehen heißt, Verantwortung zu übernehmen. Ob bei Bildung, Gesundheit, Umwelt, sozialer Gerechtigkeit, Sicherheit – Mitgestaltung beginnt an der Wahlurne! DIE GRÜNEN freuen sich über jede Stimme. In jedem Fall ist es uns wichtig, dass die Parteien gestärkt werden, die fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen und für diese eintreten. Gehen Sie deshalb bitte wählen! Jede Stimme zählt!