Im Rahmen des Beteiligungsprozesses verfasste die Verwaltung eine Stellungnahme zum Entwurf des Verbands Region Stuttgart zur Teilfortschreibung des Regionalplans über geplante Vorbehaltsgebiete für Freiflächen-PV-Anlagen. Ein Vorbehaltsgebiet hat keine unmittelbare Bindungswirkung, es ist lediglich ein Steuerungsinstrument der Regionalplanung. D.h.: Freiflächen-PV-Anlagen könnten prinzipiell auf diesen Flächen errichtet werden, sind aber nicht gesetzt, zumal, wenn die Ausbauziele über vielversprechendere Gebiete erreicht werden.
Der Technische Ausschuss befasste sich mit der Stellungnahme, in der sich die Verwaltung zwar prinzipiell zum Klimaschutz bekennt, aber auch anmerkt, dass der Anteil der vorgesehenen Vorbehaltsgebiete, insgesamt drei auf Filderstädter Gemarkung, überproportional groß sei. Außerdem forderte die Verwaltung, das Gebiet in Sielmingen nördlich der L1209 aufgrund der Nähe zum Siedlungsgebiet und der Größe von 3 ha aus der Konzeption herauszunehmen. Der Antrag unserer Fraktion zur Beibehaltung der Fläche, fand leider keine Mehrheit. Stattdessen wurde ein Antrag der CDU-Fraktion mit den Stimmen der Freien Wählern beschlossen, wonach sich die Stadt auch gegen die zwei weiteren Gebiete entlang der B27 aussprechen solle. Begründet wurde dies damit, dass durch diese beiden Vorbehaltsgebiete wertvolle Filderstädter Ackerfläche verloren ginge. Außer Acht gelassen wird dabei, dass sowohl eine landwirtschaftliche als auch energetische Nutzung derselben Fläche möglich ist. Chance verpasst: Filderstadt hätte ein klares Bekenntnis zur Energiewende und Klimaschutz gut angestanden.