24. November 2023
Für die Einrichtung von Betreuungsplätzen in TiagR hat der Bildungs-, Kultur- und Sozialausschuss in seiner letzten Sitzung entsprechende Qualitätsmerkmale beschlossen. Die Erforderlichkeit solcher Kriterien ist sinnvoll und erforderlich, sowohl für diejenigen, die eine TiagR- Gruppe betreiben wollen, als auch für die Öffentlichkeit, für Entscheidungen der Verwaltung bzw. des Gemeinderats, ob für oder gegen das Vorhaben, besser nachvollziehbar sind. Die nun festgesetzten Qualitätsmerkmale sind als Mindestanforderungen zu verstehen, macht es, bei aller Sinnhaftigkeit, das Auffinden von geeigneten TiagR-Räumen nicht gerade einfacher. Und das in einer Zeit, in der jeder einzelne neue geschaffene Betreuungsplatz zählt. Es bleibt also abzuwarten, welche Möglichkeiten sich in Zukunft ergeben.