Nach monatelangen intensiven Beratungen über die Grundsteuerreform im zuständigen Ausschuss hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung vor der Weihnachtspause die Hebesatzsatzung beschlossen, die damit am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Unter Einhaltung der Aufkommensneutralität wird die Grundsteuer A auf 390 v.H., die Grundsteuer B auf 195 v.H. festgesetzt. Damit haben die Einwohner*innen nun Klarheit über die Höhe ihrer Besteuerung. Aber auch bei Einhaltung der Aufkommensneutralität kommt es zu individuellen Belastungsverschiebungen. Einige Eigentümer*innen werden mehr bezahlen als bislang, andere weniger. Fakt ist: Das ist nicht nur in Baden- Württemberg so. Zu Belastungsverschiebungen kommt es auch in den anderen Bundesländern mit anderen Grundsteuermodellen.
Unsere Fraktion hat der Hebesatzsatzung zugestimmt, auch weil sie das Ziel des neuen Grundsteuermodells, nämlich den Boden in die Nutzung zu bringen und so perspektivisch neuen Wohnraum zu schaffen, für richtig und geboten hält.