(12.01.2024) Seit dem 1. Januar 2022 hat Filderstadt zusammen mit Leinfelden-Echterdingen einen qualifizierten Mietspiegel. Dieser bietet vor allem Mieter*innen die Möglichkeit, Mieterhöhungen für bestehende Mietverhältnisse beziehungsweise Mietpreise bei Neuverträgen beurteilen zu können. Um qualifiziert zu bleiben, muss der Mietspiegel alle zwei Jahre durch eine Stichprobenerhebung bei 2.500 Haushalten fortgeschrieben werden. Die durch den Gemeinderat beauftragte Stichprobenerhebung zur Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels für Filderstadt und Leinfelden-Echterdingen wurde im Juni und Juli 2023 durch das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH durchgeführt und am 9. Oktober 2023 vorgelegt. Nach dem Rücklauf konnten von den 2.500 versandten Erhebungsbogen allerdings nur 594 nach den strengen Regeln der Erhebung wissenschaftlich verwertet werden. Die Auswertung der Fragebögen hat nun für Filderstadt einen Anstieg der Nettokaltmieten um 1,7 Prozent ergeben (von 10,39 auf 10,57 Euro pro Quadratmeter). Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 11. Dezember 2023 die Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels zum 1. Januar 2024 auf dieser Basis einstimmig. Der Online-Mietpreisrechner wurde auf der Homepage der Stadt Filderstadt bereits aktualisiert: Online Mietspiegelrechner 2024 (mietspiegel-berechnen.de). (R. Ott)