(15.03.2024) Die Diskrepanz zwischen Haushaltsplanentwurf
und Haushaltssatzung ist enorm: Mehr Erträge (4,5 Mio.), aber auch ein Finanzierungsmittelbedarf in 2024 von 57,6 Mio., der nicht vollständig erwirtschaftet und auch in den Folgejahren negativ ausfallen wird. Kreditaufnahmen von insgesamt 116 Mio. bis 2028 werden gebraucht. Der Kernhaushalt ist nicht länger schuldenfrei, das Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit verletzt. Unsere Fraktion hat der Haushaltssatzung dennoch zugestimmt, auch um notwendige und wichtige Vorhaben nicht zu gefährden.
Intergenerative Gerechtigkeit heißt auch nachhaltiges Investieren: für eine zukunftsfeste Stadt und zur Sicherung der Lebensgrundlage nachfolgender Generationen. Unterlassene Investitionen heute, z. B. in den Klima- und Umweltschutz, in Wohnen, in Mobilität, verlagern die finanzielle Belastung auf später und fallen teurer aus. Ist das generationengerecht? Vielmehr ist eine kritische Auseinandersetzung mit der Einnahmen- und Ausgabenseite vonnöten für einen strukturell stärkeren und nachhaltigeren Haushalt.
(C. Kalarrytou)